Ihre Tankanlage unterliegt regelmäßigen Prüfpflichten, sei es durch den TÜV, DEKRA oder Sachverständige. Dabei können Mängel und Defizite ans Licht treten, die umgehend behoben werden müssen, um die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit Ihrer Anlage zu gewährleisten.
Wir sind Ihr Spezialist bei der Behebung von TÜV-Mängeln. Senden Sie uns Ihren Prüfbericht, gerne per E-Mail zu und Sie erhalten ein Angebot zur Behebung der TÜV-Mängel.
Häufig gestellte Fragen im Überblick
Da es sich bei Heizöl um eine umweltgefährdende Substanz handelt, muss sich jeder Heizöltank-Besitzer an gesetzliche Bestimmungen halten. Diese sind in der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) geregelt. Dazu gehört die wiederkehrende Prüfpflicht, welche abhängig von der Größe und des Lagervolumens der Heizöltanks und auch vom Standort der Anlage (oberirdisch/unterirdisch oder innerhalb/außerhalb eines Schutzgebiets) ist.
Zu beachten gilt bei den folgenden Wasserzonen:
Zu beachen gilt für Wasserschutzgebiete/Quellschutzgebiete:
Gerne geben wir Ihnen telefonische Auskunft darüber, in welcher Wasserzone sich ihr Gebäude befindet und was ihre nächsten Schritte sein sollten.
Prüffristen, die für alle Bundesländer gelten:
Wann ihre Heizölanlage prüfpflichtig ist, lässt sich durch ebendiese Faktoren schnell bestimmen. Gerne unterstützen wir Sie von Beginn an und übernehmen auf Wunsch die Koordination des Prüfprozesses.