Gesetzliche Vorschriften für Heizöltank-Betreiber
Heizöl zählt zur Wassergefährdungsklasse 2, was bedeutet, dass es ein potenzielles Risiko für die Umwelt darstellt. Wer also eine Ölheizung betreibt und folglich Heizöl lagert, ist gesetzlich dazu verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten.
Was Sie als Betreiber einer Heizölanlage beachten müssen:
Als Hauseigentümer tragen Sie die Verantwortung für den sicheren Zustand Ihrer Immobilie. Abhängig von der Größe und dem Standort Ihres Heizöltanks sind laut AwSV periodische Überprüfungen, entweder einmalig oder wiederkehrend, durch sachkundige Experten vorgeschrieben.
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Unser Team ist gerne für Sie da und berät Sie bei Ihren Anliegen rund um den Heizöltank.

