TÜV-Mängel-Behebung

Ihr Experte für die TÜV-Mängel-Behebung ihrer Tankanlage im Landkreis Ravensburg!

Ihre Tankanlage unterliegt regelmäßigen Prüfpflichten, sei es durch den TÜV, DEKRA oder Sachverständige. Dabei können Mängel und Defizite ans Licht treten, die umgehend behoben werden müssen, um die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit Ihrer Anlage zu gewährleisten.


Wir sind Ihr Spezialist bei der Behebung von TÜV-Mängeln. Senden Sie uns Ihren Prüfbericht, gerne per E-Mail zu und Sie erhalten ein Angebot zur Behebung der TÜV-Mängel.

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Frage & Antwort

Häufig gestellte Fragen im Überblick

  • Gibt es ein Prüfpflicht?

    Da es sich bei Heizöl um eine umweltgefährdende Substanz handelt, muss sich jeder Heizöltank-Besitzer an gesetzliche Bestimmungen halten. Diese sind in der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) geregelt. Dazu gehört die wiederkehrende Prüfpflicht, welche abhängig von der Größe und des Lagervolumens der Heizöltanks und auch vom Standort der Anlage (oberirdisch/unterirdisch oder innerhalb/außerhalb eines Schutzgebiets) ist. 


    Zu beachten gilt bei den folgenden Wasserzonen: 


    • HQ 100/HQ 50: Nachrüstpflicht für Hochwassersicherheit bis 31.01.2023
    • HQ extrem: Nachrüstpflicht für Hochwassersicherheit bis 31.01.2033

    Zu beachen gilt für Wasserschutzgebiete/Quellschutzgebiete:


    • Einmalige Prüfpflicht bei unter 10.000 ltr. Volumen bei Baujahr 1983-1993 bis 2025
    • Einmalige Prüfpflicht bei unter 10.000 ltr. Volumen ab Baujahr 1993 bis 2027

    Gerne geben wir Ihnen telefonische Auskunft darüber, in welcher Wasserzone sich ihr Gebäude befindet und was ihre nächsten Schritte sein sollten.

  • Wie lauten die Prüffristen?

    Prüffristen, die für alle Bundesländer gelten:


    • Oberirdische Heizöltanks in einem Wasserschutzgebiet mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Liter Fassungsvermögen: Alle 5 Jahre
    • Oberirdische Heizöltanks mit mehr als 10.000 Liter Fassungsvermögen: Alle 5 Jahre
    • Unterirdische Heizöltanks (Erdtanks): Alle 5 Jahre
    • Unterirdische Heizöltanks in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten: Alle 2,5 Jahre

    Wann ihre Heizölanlage prüfpflichtig ist, lässt sich durch ebendiese Faktoren schnell bestimmen. Gerne unterstützen wir Sie von Beginn an und übernehmen auf Wunsch die Koordination des Prüfprozesses. 

  • Wie sieht die TÜV-Mängel-Behebung durch uns aus?

    • Prüfung von TÜV-Mängeln: Nach einer TÜV-Prüfung oder einer Begutachtung durch Sachverständige analysieren wir die festgestellten Mängel und Defizite in Ihrer Tankanlage.
    • Maßgeschneiderte Lösungen: Wir erarbeiten individuelle Lösungen, um die aufgedeckten Mängel professionell und nach den geltenden Vorschriften zu beheben.
    • Fachgerechte Reparaturen: Unsere erfahrenen Techniker setzen die erforderlichen Reparaturarbeiten präzise und sicher um. Wir verwenden hochwertige Materialien und modernste Technologien, um die Langlebigkeit Ihrer Tankanlage zu gewährleisten.
    • Umweltfreundliche Verfahren: Bei der Mängelbehebung legen wir großen Wert auf umweltfreundliche Verfahren und sorgen dafür, dass alle Arbeiten den Umweltauflagen entsprechen.
    • Sicherheit und Zertifizierung: Nach Abschluss der Mängelbehebung überprüfen wir die Tankanlage erneut, um sicherzustellen, dass alle Mängel behoben wurden und die Anlage den erforderlichen Standards entspricht. 
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